Vertragsabschluss
Überprüfen Sie die Fahrzeugpapiere (insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil II – ehemals Fahrzeugbrief), um sicher zu sein, dass der Verkäufer alle Verkaufsrechte am Fahrzeug innehat. Verlangen Sie ggf. eine Vollmacht.
Falls Zusatzausstattungen bzw. Zubehör ebenfalls mitverkauft werden, so sollten diese im Vertrag genannt und ggf. auf einem Beiblatt beschrieben werden.
Fahrzeugübernahme
Bitte beachten Sie bei der Fahrzeugübernahme folgendes:
Fahrzeugcheck
Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie Ihren neuen Gebrauchten. Achten Sie besonders darauf, dass getroffene Absprachen eingehalten werden. Prüfen Sie genau, ob alle Unterlagen vollständig sind und lassen Sie sich Ihren neuen Gebrauchten genau erklären. Auch offene Fragen sollten sofort geklärt werden.
Geldübergabe
Bezahlen Sie nach Möglichkeit in bar - Schecks stellen für Verkäufer ein Sicherheitsrisiko dar und werden oft nicht akzeptiert. Optimalerweise sollte die Geldübergabe bei Ihrem Kreditinstitut erfolgen - damit gehen Sie kein Risiko beim Transport einer größeren Summe Bargeld ein. Lassen Sie sich mit der Übergabe der Kaufsumme die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) und die Fahrzeugschlüssel aushändigen und die Bezahlung der Kaufsumme quittieren.
Kennzeichen, Steuer und Versicherung
Melden Sie Ihren Gebrauchten so schnell wie möglich bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle um. Dafür benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bzw. Stilllegungsschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- die Abgasuntersuchungs-Bescheinigung (AU)
- eine Versicherungsbestätigung (sog. "eVB-Nummer")
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- eine Vollmacht für einen Beauftragten, falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle fahren können. Der Beauftragte muss sich selbst ausweisen.
Gute Fahrt im neuen Auto!